Wichtige Hinweise zur Antragsstellung


Rahmenbedingen für die Förderung

Die 2G-Stiftung fördert im Rahmen ihrer Ziele Projekte und Vorhaben im Lebensbereich Bildung, die innovative Konzepte, Verfahren und Materialien für die Verbesserung der Teilhabe an Bildung für alle Formen der Bildung und des Lernens entwickeln und erproben. Kriterien sind:

Thema - Lebensbereiche Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung

Innovation - Entwicklung und Anwendung neuer Lerninhalte, Lernformen und Medien

Partizipation - Beteiligung an Planung und Ergebnisbewertung

Inklusion - Einbeziehung und Veränderung der Umwelt

Nachhaltigkeit - Langfristige Wirkung und regionale oder überregionale Bedeutung


  • Als Formen der Bildung werden in der UN-BRK u. a. Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen genannt. Förderungsfähig sind Projekte und Vorhaben dann, wenn sie dazu beitragen, das Recht von Menschen mit Behinderung auf Zugang zu diesen Formen der Bildung zu verwirklichen.
  • Als Lernformen werden im DQR formales, nicht-formales und informelles Lernen als Bezugsrahmen genannt. Formales Lernen, z. B. in der Berufsausbildung, ist geregelt, organisiert und strukturiert und führt in diesem Rahmen zu einem anerkannten Abschluss. Nicht-formales Lernen, z.B in Kursen der VHS, ist organisiert und strukturiert, aber nicht geregelt und ermöglicht keinen anerkannten Abschluss aber die anerkannte Zertifizierung ein Qualifikationsniveaus.
  • Informelles Lernen bezeichnet einen Lernprozess, z. B. am Arbeitsplatz, der nicht organisiert oder strukturiert ist und aus Sicht des Lernenden möglicherweise nicht beabsichtigt ist. Die Lernergebnisse, die sich aus der praktischen Tätigkeit ergeben, können bewertet und mit einem Qualifikationsniveau zertifiziert werden.
  • Die ICF ist ein Instrument zur interdisziplinären Beschreibung der Zustände einer Person und ihrer Umwelt. Die Zustände der Person sind die Grundlage von Lernangeboten zur Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft (Handlungskompetenz). Die Zustände der Umwelt verdeutlichen die Lernbedingungen. Sie sind Basis der notwendiger Veränderungen durch Verbesserung von Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Umwelt (Handlungskompetenz)
Achten Sie bitte bei der Antragstellung auf Folgendes

  • Für die Auswahl von förderwürdigen Projekten müssen die Anträge bis zum 30. März eines jeden Jahres bei der 2G-Stiftung-Stifung eingereicht werden.
  • Die 2G-Stiftung fördert Projekte und Vorhaben von Institutionen und Personen, die dem Stiftungszweck entsprechen.
  • Es werden keine laufenden Sachkosten (Miete, Energiekosten etc.) übernommen.
  • Es werden keine Mittel für Anschaffungen bereitgestellt, die zur Grundausstattung/-ausrüstung einer Einrichtung gehören.
  • Die Fördermittel der 2G-Stiftung-Stiftung werden im Rahmen einer Ko-Finanzierung gewährt. Das bedeutet, dass mindestens 50% der Projektkosten durch Eigen- oder andere Fremdmittel gedeckt sein müssen. In bestimmten Fällen kann diese Quote auf 30% reduziert werden.
  • Verwenden Sie für Ihre Anträge das Formular der 2G-Stiftung.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus.
  • Überprüfen Sie Ihre Kostenberechnung sorgfältig.
  • Die 2G-Stiftung kann die Förderung von Projekten/Vorhaben ablehnen, im Nachhinein streichen oder bereits gewährte Mittel zurückzufordern, wenn sich herausstellt, dass die Beschreibung oder der Kosten- und Finanzierungsplan eines Projekts erhebliche Unrichtigkeiten enthält. Dies gilt ebenso, wenn sich wichtige Bestandteile des Projekts bzw. der Maßnahme nachträglich ändern, und diese Änderungen der Stiftung nicht unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist nicht möglich.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.