2G-Stiftung

Teilhabe als Menschenrecht verwirklichen!

Erfahren Sie mehr

Über uns


Die 2G-Stiftung

Die Gründung der gemeinnützigen 2G-Stiftung orientiert sich an der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK). In der Präambel der UN-BRK wird u. a. ausgeführt, „dass der Einzelne gegenüber seinen Mitmenschen und der Gemeinschaft, der er angehört, Pflichten hat und gehalten ist, für die Förderung und Achtung der in der Internationalen Menschenrechtscharta anerkannten Rechte einzutreten“. In dieser Pflicht sehen sich die Stiftungsgründer und haben dabei speziell das Recht auf Teilhabe als Thema ihrer Stiftung ausgewählt.

Teilhabe als Ziel und Zweck der Stiftung

Ziel und Zweck der Stiftung ergänzen sich und orientieren sich an Teilhabe als Menschenrecht. Ziel der Stiftung ist es, einen Beitrag zur Verwirklichung dieses Rechts für Menschen mit Behinderung zu leisten. Dabei wird Teilhabe als Einbezogensein in die Lebensbereiche verstanden. Das bedeutet, dass ein Mensch in einem Lebensbereich das tun kann, was er tun muss und das tun kann, was er tun will, um Einbezogensein zu erleben.


Ziele


Teilhabe und ihre Verwirklichung


In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK werden participation (Teilhabe) und inclusion (Einbeziehung) als allgemeine Grundlagen für die Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderung genannt. Das Bundesteilhabegesetz (BSHG) hat u. a. das Ziel, die UN-BRK in Deutschland umzusetzen. In den §§ 1 und 99 des SGB IX (Artikel 1 BTHG) wird die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Zweck benannt. Als Konzepte für die Verwirklichung der Menschenrechte werden in Artikel 2 UN-BRK „Universelles Design“ sowie „Angemessene Vorkehrungen“ genannt. Universelles Design bedeutet, dass alle Systeme, Programme und Strukturen in allen Lebensbereichen, so zu gestalten sind, dass sie möglichst alle Menschen - u. U. mit Hilfen für bestimmte Gruppen - nutzen können. Angemessene Vorkehrungen sind Veränderungen die vorgenommen werden, um einer bestimmten Person den Genuss ihrer Rechte zu ermöglichen.

Teilhabe, Qualifikationen und Qualifizierung


Die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe erfordert von einem Menschen Qualifikation als Grundlage seines Handelns. Qualifizierung ist der Lernprozess dessen Ergebnis Qualifikationen sind. Diese beschreiben das Wissen, Können und Wollen eines Menschen, unabhängig davon wo und wie er gelernt hat. Lernen findet in allen Lebensbereichen statt und deren Ergebnisse können so zu Qualifikationen werden. Diese sind dann wieder die Basis des Handelns als Grundlage der Teilhabe in den Lebensbereichen.

Ein Lebensbereich, in dem Lernen stattfindet ist Bildung. In der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten u. a., den Zugang zur Berufsausbildung, zur Erwachsenenbildung und zu lebenslangem Lernen zu sichern. Berufsausbildung beinhaltet auch das Recht auf einen anerkannten Abschluss nach BBiG bzw. HwO. Parallel dazu bietet der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) die Möglichkeit der Validierung und Zertifizierung von Lernergebnissen mit Zuerkennung eines Qualifikationsniveaus, das festgelegten Standards entspricht. Diese Validierung und Zertifizierung kann sich auf die Lernformen nach DQR beziehen:

  • Formales Lernen: Gesetzlich geregelt mit anerkanntem Abschluss
  • Nicht-formales Lernen: Gesetzlich nicht geregelt und ohne anerkannten Abschluss
  • Informelles Lernen
  • Förderung & Dokumentation


    Förderung von Vorhaben und Projekten

    Die 2G-Stiftung orientiert sich in ihrer Förderung an der Verwirklichung der vollen und wirksamen beruflichen und sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Dazu sind folgende Förderbereiche eingerichtet

    1) Medien und Materialien
    Entwicklung und Erprobung von Lernstrukturen und Lernwegen sowie Lernmitteln in analoger und digitaler Form

    2) Aus der Praxis für die Praxis
    Prämierung von Fach- und Projektarbeiten im Rahmen der Qualifizierung von Fachkräften für die Werkstatt (gFAB-Fortbildung)

    3) Druckostenzuschuss
    Zuschüsse zu Druckkosten für Materialien zum Einsatz in der Berufsbildung und Erwachsenenbildung beim Menschen mit Behinderung

    Die Vorhaben und Projekte nach 2) sollten die UN-BRK und den DQR als Bezugsrahmen berücksichtigen. Weiterhin kann die ICF als ein wichtiger Inhalt des BTHG als Instrument genutzt werden.

    Für die Förderung bewerben können sich Personen und Organisationen Dazu ist der Antrag auf der Homepage der 2G-Stiftung zu nutzen.

    Die 2G-Stiftung wird nach sorgfältiger Prüfung der Unterlagen in angemessener Zeit entscheiden und ihre Entscheidung bekannt geben. Mit der Einreichung des Antrags ensteht kein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung.

    Förderantrag Hinweise zum Förderantrag

    Dokumentation der Ergebnisse

    Mit der Förderzusage erwirbt die Stiftung das Recht zur Veröffentlichung der Ergebnisse der geförderten Projekte und Arbeiten auf ihrer Homepage. Dort werden sie kostenfrei für die Nutzung zur Verfügung gestellt.


    Unsere Ergebnisse

    Stifter & Vorstand


    ...

    Gerd Grampp

    Stiftungsgründer

    ...

    Doris Grampp

    Stiftungsgründerin

    Kontaktieren Sie uns


    Prälatenweg 5
    96117 Memmelsdorf

    info@2g-stiftung.de

    +49 951 407 642 5

    Schicken Sie uns eine Nachricht


    Mit der Absendung Ihres Kontaktformulars stimmen Sie unserer hier aufrufbaren Datenschutzerklärung zu.